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FAQ

Wann findet die nächste GV statt?
Am Donnerstag 16. September 2010.

Bekomme ich eine Einladung?
Alle im Aktienregister eingetragenen Aktionäre mit Stimmrecht erhalten Ende August ein Einladungsschreiben.

Wie lange dauert die GV?
ca. 2 Stunden

Kann ich jemanden mitnehmen?
Leider nein, es sind nur im Aktienregister eingetragene Aktionäre mit Stimmrecht zur GV eingeladen.

Muss ich mich anmelden?
Ja, mit der Anmeldekarte, die der Einladung beiliegt.

Leider bin ich verhindert. Was kann ich tun?
Nach unseren Statuten kann sich ein Aktionär durch einen anderen mit Stimmrecht eingetragenen Aktionär durch Vollmacht vertreten lassen. Sie erhalten mit der Einladung von uns eine Anmeldekarte. Darauf können Sie angeben, ob Sie sich durch den Organvertreter oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen möchten. Auf der Rückseite der Zutrittskarte können Sie zudem einem anderen Aktionär der Weissen Arena AG die Vollmacht zur Vertretung erteilen.

Ich kann meine Eintrittskarte nicht mehr finden, wo kann ich mich melden?
Bitte wenden Sie sich vorgängig direkt an das Aktienregister. Monika Zwicky oder Alice Wolf geben Ihnen gerne Auskunft: +41 (0)81 927 70 31/39.

Die Anzahl der erwähnten Aktien stimmt nicht, wer kann mir Auskunft geben?
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Depotbank oder an das Aktienregister. Monika Zwicky oder Alice Wolf geben Ihnen gerne Auskunft: +41 (0) 81 927 70 31/39.

Kann mich mein Ehepartner vertreten?
Nur wenn er selbst Aktionär ist, ansonsten nein. Nach unseren Statuten kann sich ein Aktionär nur durch einen anderen mit Stimmrecht eingetragenen Aktionär durch Vollmacht vertreten lassen. Sie erhalten mit der Einladung von uns eine Anmeldekarte. Darauf können Sie angeben, ob Sie sich durch den Organvertreter oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen möchten. Auf der Rückseite der Zutrittskarte können Sie zudem einem anderen Aktionär der Weissen Arena AG die Vollmacht zur Vertretung erteilen.

Wie hoch war die letzte Dividende?
Für das Geschäftsjahr 2008/09 wurde keine Dividende ausbezahlt.

Muss ich die Dividende versteuern?
Die Gesellschaft ist verpflichtet, vom Bruttobetrag die Verrechnungssteuer von 35 % abzuziehen. Bei der Dividende handelt es sich um steuerbares Einkommen. Im Einzelnen bitten wir Sie, für steuerliche Fragen direkt mit Ihrem Steuerberater Kontakt aufzunehmen.

Wie hoch ist die Verrechnungssteuer?
35 %